Vertretung und Vernetzung

In der Stadt Aachen gibt es in der Kindertagespflege zwei verschiedene Vertretungssysteme. Die Vertretung schafft Planungssicherheit für die Eltern bei unvorhersehbaren Ausfällen der Kindertagespflegeperson. Für die Kindertagespflegeperson ist es wichtig, im Krankheitsfall in Ruhe gesund werden zu können oder ihre Tageskinder im Fall ihrer Abwesenheit gut betreut zu wissen. Eltern können die Vertretungsplätze nur in Anspruch nehmen, wenn die Kindertagespflegeperson ihres Kindes mit der vertretenden Kindertagespflegeperson kooperiert und das Kind mit dieser Person vertraut ist.

Beim Aufbau eines Vertretungssystems müssen vor allem die Bedürfnisse der Altersgruppe U3 berücksichtigt werden. Kontinuität und Bindung sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Vertretungsregelung. Bei einem guten Vertretungsangebot sind die Kindertagespflegepersonen in regelmäßigem Kontakt mit der Vertretungskindertagespflegeperson, damit im konkreten Fall eine stressfreie und emotional unbelastete Ersatzbetreuung stattfinden kann.

 

Es gibt zwei Vertretungsmodelle (KJA Beschluss vom 08.09.2015 und Richtlinie Kindertagespflege der Stadt Aachen):

1. Vertretung in Form von Großtagespflegestelle/Vertretungsstützpunkt in Burtscheid und in Aachen Ost

Es gibt in der Stadt Aachen zwei Großtagespflegestellen mit jeweils 9 Plätzen für die Betreuung von Kindern, deren Kindertagespflegeperson ausfällt. In diesen Großtagespflegestellen betreuen je zwei qualifizierte Kindertagespflegepersonen pro Woche höchstens 35 Stunden die Kinder im Vertretungsfall.

Für die Eltern ergeben sich keine zusätzlichen Kosten.

 

2. Vertretung in Form von Freihalteplätzen

In Bezirken, in denen keine Großtagespflegestelle/Vertretungsstützpunkt vorhanden ist, kann das System der Freihalteplätze Anwendung finden.

In dieser Vertretungsform vernetzen sich fünf Kindertagespflegepersonen, die jeweils eine Erlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 fremden Kindern haben, aber nur 4 Plätze besetzen. Der fünfte Platz wird für den Fall der Vertretung reserviert und dafür erhält sie eine Pauschale in Höhe von 292,22 €. Wenn eine der anderen vier Kindertagespflegepersonen für die Betreuung vorübergehend ausfällt, gehen die Kinder zu den anderen Kindertagespflegepersonen in die vertretende Betreuung. Für die Betreuung dieser Kinder wird dann zusätzlich die laufende Geldleistung bezahlt.

Für die Eltern ergeben sich keine zusätzlichen Kosten.