Kindertagespflege als Beruf

Kindertagespflege – für wen?

Eine neue berufliche Perspektive in der eigenen Wohnung, angemieteten Räumen oder der Wohnung der Eltern

  • Möchten Sie neben eigenen Kindern noch andere Kinder dauerhaft in Teilzeit oder Vollzeit betreuen? 
  • Sind Ihre Kinder aus dem Haus und Sie möchten die Kindererziehung nun als Beruf mit Verdienst betreiben?
  • Sie sind berufstätig, wollen sich verändern und qualifiziert und in selbständiger Tätigkeit mit kleinen Kindern arbeiten?

Anforderungen

  • Freude an verantwortungsvoller Arbeit mit kleinen Kindern 
  • Eine kleine Gruppe von Kindern in familiärer Atmosphäre in ihrer Entwicklung unterstützen
  • Selbstständiges und selbstorganisiertes Arbeiten
  • Weiterbildung zur „Qualifizierten Tagespflegeperson“
  • Erlaubnis zur Kindertagespflege

 

Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater in der Stadt Aachen?

Die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater setzt zwar keine formale Ausbil­dung in einem pädagogischen Beruf voraus, aber Kindertagespflege ist auch kein „Verwahren" von Kindern und kann auch nicht von „jeder" bzw. „jedem" angeboten werden. Kinder bei Tagesmüttern/-vätern und in Kindertageseinrichtungen (Kita) haben laut Gesetz den glei­chen Anspruch auf Förderung (Bildung, Erziehung, Betreuung), da­her benötigen auch beide eine Erlaubnis. Für die Kita heißt diese „Betriebserlaubnis“ und für Tagesmütter/-väter „Erlaubnis zur Kinder­tagespflege“.

Tagesmütter/-väter, die in ihrer Wohnung oder angemieteten Räumen Kinder betreuen, brauchen diese Erlaubnis, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate arbeiten und Geld dafür bekommen.