Fortbildungen für qualifizierte Kindertagespflegepersonen
Rund um Recht ...
Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Anders als in Angestelltenverhältnissen muss sich jede Kindertagespflegeperson selbst darüber informieren, welche Verpflichtungen sich für sie daraus ergeben.
Sind Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung zu zahlen und wenn ja, in welcher Höhe? Wie sieht es mit der Steuerpflicht aus? Welche Angaben sind wo zu machen? Welche Beiträge sind verpflichtend zu zahlen? Wie errechnet sich die Höhe der Beiträge?
Das sind einige der Fragen, die sich Kindertagespflegepersonen nicht nur zu Beginn ihrer Tätigkeit stellen und auf die wir zusammen eingehen werden.
Für Fragen aus dem Plenum ist ausreichend Zeit eingeplant, um auch einen offenen Austausch zu ermöglichen.